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Svenja-Breuer-Ring 6a
Wir sind für dich da – persönlich, schnell und unkompliziert. Hier findest du alle wichtigen Kontaktdaten und unsere Öffnungszeiten.
Svenja-Breuer-Ring 6a
(0771) 229 6072
info@customwheelers.com
Mo–Fr: 09:00–18:00 Uhr
Sa: 10:00–14:00 Uhr
Erläuterungen zu Definitionen, Haftungsausschlüssen und Bedingungen für Umbauten an Fahrzeugen.
| Definition | Was gilt als „individuelle Anpassung“? Als individuelle Anpassung gelten alle technischen oder optischen Veränderungen am Fahrzeug, die über den Serienzustand hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Fahrwerksmodifikationen, Leistungssteigerungen, Anbauten sowie Lackierungen und Folierungen. |
| Haftung | Wer haftet bei Mängeln oder Schäden? Für Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Anpassungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, alle Umbauten von einem autorisierten Fachbetrieb durchführen und in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. |
| Garantie | Erlöschen der Herstellergarantie Durch nicht vom Hersteller freigegebene Anpassungen kann die Herstellergarantie erlöschen. Wir empfehlen, vor einem Umbau Rücksprache mit dem Fahrzeughersteller oder einem Vertragshändler zu halten. |
| Zulassung | Straßenzulassung und ABE Jede Veränderung muss den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Für viele Anbauteile ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. |
| Kosten | Zusätzliche Kosten und Aufwände Neben den reinen Umbaukosten können weitere Aufwendungen für Gutachten, Eintragungen und Versicherungsanpassungen entstehen. Diese sind vorab vom Kunden zu tragen und nicht im Angebotspreis enthalten. |
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